Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 7; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 847; BGB § 249; ZPO § 286; ZPO § 287
Keine Haftung für Selbstmordversuch nach Bagatellunfall ohne organische Verletzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Haftung des Auffahrenden für einen Selbstmordversuch des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1995 - 2 O 3577/92
- OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1117
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
Sie setzt nicht voraus, daß die psychischen Beeinträchtigungen eine organische Ursache haben (BGH NJW 1991, 2347 f.; BGH NJW 1996, 2425 ).Die Zurechnung einer psychischen Gesundheitsbeschädigung oder einer psychischen Folgewirkung scheitert auch nicht daran, daß eine psychische Prädisposition, insbesondere eine körperliche Schwäche des Verletzten dazu beigetragen hat (BGH NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).
Der Schädiger kann sich nämlich nicht darauf berufen, daß der Schaden nur deshalb eingetreten ist oder ein bestimmtes Ausmaß erlangt hat, weil der Verletzte infolge von Dispositionen zur Krankheit oder von körperlichen Anomalien besonders anfällig war (BGH NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).
In einem solchen Fall scheidet eine haftungsrechtliche Zurechenbarkeit von Schadensfolgen aus (BGH VersR 1992, 504 f., BGH NJW 1996, 2425, 2426 f; BGH Urteil vom 11. November 1997, VI ZR 376/96, S. 6 ff, BGHZ 132, 341, 346 m.w.N.).
- BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
In einem solchen Fall scheidet eine haftungsrechtliche Zurechenbarkeit von Schadensfolgen aus (BGH VersR 1992, 504 f., BGH NJW 1996, 2425, 2426 f; BGH Urteil vom 11. November 1997, VI ZR 376/96, S. 6 ff, BGHZ 132, 341, 346 m.w.N.). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
Die Psychose des früheren Klägers und die dadurch ausgelösten Folgeschäden sind deshalb bei wertender Betrachtung allein den psychischen Belastungen nach dem Unfall zuzurechnen und werden vom Schutzzweck der verletzten Vorschriften nicht mehr erfaßt (BGHZ 107, 359 ff., 364 ff.). - BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90
Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
Sie setzt nicht voraus, daß die psychischen Beeinträchtigungen eine organische Ursache haben (BGH NJW 1991, 2347 f.; BGH NJW 1996, 2425 ).
- OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma; …
Zudem müssen Unfall und Verletzung nicht nur in einem äußeren, sondern auch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH, r+s 89, 283 = VersR 89, 923; s. auch OLG Nürnberg, VersR 99, 1117). - LG Magdeburg, 14.03.2007 - 10 O 2703/06 Daran fehlt es, wenn deutliche psychische Erkrankungen eintreten, die auf leichten Unfallgeschehen beruhen sollen (vgl. OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1999, S. 1117 f. sowie BGH NJW 2004, S. 1945 f.).
- AG Betzdorf, 21.08.2009 - 33 C 136/09
Suizidversuch nach Unfall - Schadensersatzanspruch
Für diesen Selbstmordversuch nach einem Verkehrsunfall ohne körperliche Verletzung der Klägerin hat der Schädiger daher nicht einzustehen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1999, 1117).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umfang der Winterstreupflicht eines Grundstückseigentümers; Zumutbarkeit der Überprüfung allgemein schneefreier Flächen an Frosttagen auf verhältnismäßig geringflächige Eisbildung
- Wolters Kluwer
Umfang der Winterstreupflicht eines Grundstückseigentümers; Zumutbarkeit der Überprüfung allgemein schneefreier Flächen an Frosttagen auf verhältnismäßig geringflächige Eisbildung
- VersR (via Owlit)
BGB § 823
Grenzen der Streupflicht eines Grundstückseigentümers L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Streuen und rutschen?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstücks-Vorplatz an Frosttagen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.09.1997 - 2 O 240/97
- OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
- BGH, 19.01.1999 - VI ZR 75/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1117
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
Sie macht geltend: Unter Anwendung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.5.1997 (NJW-RR 97, 1109) entwickelten Grundsätze könne ihr kein Mitverschulden angelastet werden.Im übrigen ist die von der Berufung herangezogene Entscheidung BGH NJW-RR 97, 1109 nicht einschlägig.
- OLG Saarbrücken, 08.11.1974 - 3 U 83/73
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.1998 - 12 U 80/97
Denn die Verpflichtung der Grundeigentümer, für die Verkehrssicherheit auf ihrem Grundstück zu sorgen, kann nicht dahin ausgedehnt werden, daß es ihnen zuzumuten wäre, an Frosttagen auch allgemein eis- und schneefreie Flächen auf kleinere glatte Stellen, hervorgerufen durch Tropfwasser parkender Autos oder verschüttete Flüssigkeit, zu untersuchen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1976, 176).
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16
Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen …
Bestanden mithin nach den getroffenen Feststellungen aufgrund der Witterungsverhältnisse weder eine allgemeine Glätte noch sonst erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr durch Glättebildung auf dem Bürgersteig vor ihrem Grundstück, war der Beklagte zu 2 aus Gründen der sich aus § 823 Abs. 1 BGB ergebenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, den Bürgersteig - wie vom Berufungsgericht angenommen - beim morgendlichen Ausführen seines Hundes eingehender zu überprüfen als ein Passant (vgl. zur Untersuchungspflicht: OLG München, OLGR 2009, 316, 317; OLG Oldenburg, r+s 1999, 415, nachgehend Senatsbeschluss vom 19. Januar 1999 - VI ZR 75/98; OLG Karlsruhe, VersR 1976, 346;… Staudinger/J. Hager, 2009, BGB, § 823 Rn. E 128). - OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 107/07
Sturz auf einer Eisfläche: Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer …
Die Beklagte Ziff. 1 sei nicht verpflichtet gewesen, die ansonsten eis- und schneefreien Geh- und Fahrwege der Wohnanlage und die Tiefgarageneinfahrt auf solche nicht sichtbaren Eisflächen hin zu untersuchen (OLG Oldenburg, RuS 1999, 415).